Drohnenregeln Island 2026
Das Wichtigste vor dem Flug:
- Maximal 120 m über Grund
- Drohne immer in Sichtweite (VLOS)
- Keine Menschenansammlungen überfliegen
- Bemannte Luftfahrzeuge haben Vorrang
- Als Drohnenbetreiber registrieren; für Drohnen über 250 g ist ein A1/A3-Kompetenznachweis erforderlich
- Die zulässigen Abstände zu Personen und Gebäuden hängen von Drohnenklasse und Betriebskategorie ab; in A3 gelten 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
- In Schutzgebieten können eigene, saisonale oder zeitabhängige Regeln gelten
- Vor jedem Flug die aktuellen Drohnen-Sperrzonen prüfen
Wichtig: Die Anzeige eines Standorts in dieser App
ersetzt nicht die aktuelle behördliche Prüfung.
Bei kurzfristigen Sperrzonen, Vulkanaktivität oder anderen
Änderungen gilt die aktuelle offizielle Regelung.
Offizielle Drohnenkarte öffnen
Quellen:
Icelandic Transport Authority
·
Nature Conservation Agency
·
Vatnajökull National Park
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